WEBneu3

2. Eintrittskarte Parkordnung
Das Gelände des Schwaben Park darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Tageseintrittskarten sind nur am Tag des Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes.

Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.



3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

a) Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der Leine geführt werden. Zu Show-Vorführungen, Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

b) Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Bei Benutzen sämtlicher Attraktionen ist das Rauchen verboten.

c) Besucher dürfen den Weg und Plätze nicht verlassen.

d) Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.

e) Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.

f) Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Kofferradios und Kassettenrecorder ist untersagt.

g) Das Tragen von Oberbekleidung ist erforderlich.



4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark

Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie jeweils die Anweisungen des Bedienungspersonals. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie die Anweisungen des Bedienungspersonals missachten, so kann das Bedienungspersonal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange "vorzudrängeln".

Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsanleitung oder durch mutwillige Beschädigung bestehen.

Bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch Gewitter, Sturm oder sonstige Ereignisse und einem hierdurch bedingten Ausfall von Einrichtungen und Attraktionen kann eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des für den Eintritt entrichteten Entgelts nicht verlangt werden.

Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Einrichtungen und Attraktionen einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht, auch nicht teilweise.



5. Benutzung der Spielplätze

Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Benutzen der Spielgeräte für Erwachsene ist untersagt.



6. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.



7. Haftungsbeschränkung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Gefahren für Leben und Gesundheit.



8. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parks erfolgt.



 

 

spinmail_35_1kb
an_telefon_4

info@schwabenpark.de

07182/936100

hunde057

Hunde an der Leine sind erlaubt

[Home] [Attraktionen] [Für Kinder] [Shows] [Gastronomie] [Anfahrt] [Übernachtung] [Preise&Zeiten] [Parkordnung] [Prospekt] [Wetter] [Anfrage] [Impressum] [Unsere Schimpansen] [Presse] [Links]